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Rechtsberatung im Bereich Arbeitsrecht

Das Gebiet Arbeitsrecht...

...umfasst insbesondere die Vertretung vor den Arbeitsgerichten in Kündigungsschutzangelegenheiten sowie die Geltendmachung oder Abwehr sonstiger Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, aber auch die außergerichtliche Beratung in arbeitsvertraglichen Angelegenheiten: Arbeitsrecht spaltet sich in zwei große Bereiche auf: das Individual-Arbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und das kollektive Arbeitsrecht behandelt die Mitbestimmung im Unternehmen (z.B. Betriebsrat), tarifvertragliche Vereinbarungen und das Verhältnis und Vereinbarungen von Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervertretungen, wie z.B. Gewerkschaften.

Ich berate und vertrete Sie gerne unter anderem in Sachen:
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Kündigungen / Kündigungsschutzklagen
- Vorbereitung einer etwaig notwendigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
- Aufhebungsverträge
- Prüfung und Geltendmachung offener Lohn- / Überstunden- / Urlaubsansprüche
- Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen


Da gerade im Arbeitsrecht verschiedene Ausschlussfristen zu beachten sind, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.





Terminvereinbarung

Unsere Zusammenarbeit erfolgt in 5 Schritten

Schritt 1:

Erste Kontaktaufnahme

Sie rufen oder mailen mich an. Wir klären, ob ich die Expertin für Sie bin – dann stimmen wir uns ab, ob eine kostenpflichte Erstberatung sinnvoll ist.

Schritt 2:

Die Erstberatung

Sie wissen vorher, was finanziell für diese Beratung auf Sie zukommt. Gemeinsam besprechen wir Ihren „Fall“, und klären, was inhaltlich auf Sie zukommen könnte: So erhalten Sie eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten, der finanziellen Risiken, der Kosten und der Lösungswege.

Sie entscheiden, ob und wie es weitergeht.

Schritt 3:

Die Vergütung

Wir klären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt, oder ob wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, deren Gebühren sich nach dem Streitwert ermitteln. Sollten Sie obsiegen, kann sich Ihrerseits ein Erstattungsanspruch gegen die Gegenseite ergeben. Oder wir vereinbaren eine Abrechnung auf Stundenbasis, wobei wir minutengenau abrechnen.
Sie finden auch auf der Kostenseite weitere informationen.

Schritt 4:

Fall bearbeiten

Jetzt werden Informationen ausgewertet, eingeholt, recherchiert, verarbeitet – also die klassischen anwaltlichen Tätigkeiten beginnen. Für eine zielführende Bearbeitung benötige ich Ihre Auskünfte.

Schritt 5:

Fall abgeschlossen

Gemeinsam haben wir eine Lösung gefunden. Nun werden noch die notwendigen Formalitäten mit Gericht, der Gegenseite oder den jeweiligen Versicherungen geregelt. Sie begleichen noch etwaige, offene Rechnungen. Damit ist „Ihr“ Fall abgeschlossen.