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Rechtsberatung Verkehrsrecht

Das Fachgebiet Verkehrsrecht ...

umfasst insbesondere die Verkehrsunfallregulierung, Führerscheinrecht, Vertretung und Beratung im Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrecht und im Verkehrsstrafrecht.

Es reicht eine kleine Unachtsamkeit des Gegners und schon ist es passiert – ein Unfall , etwas, was keiner erleben möchte und was doch leider immer wieder passiert.

Ich übernehme für Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche in der Schadensregulierung der beim Unfall entstandenen Schäden (Sachschäden, Personenschäden).

Ich biete Ihnen als Komplett-Service an, neben der Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auch die Korrespondenz mit dem Sachverständigen und Ihrer Kfz-Werkstatt zu übernehmen.

Haben Sie unverschuldet einen Unfall erlitten, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auch die Kosten meiner Einschaltung übernehmen. Jeder Geschädigte hat das Recht auf einen Anwalt und ein selbst beauftragtes Gutachten - diese Kosten hat die gegnerische Haftpflichtversicherung zu bezahlen. Sie müssen als Geschädigter die Höhe des Schadens, den Sie erlitten haben, nachweisen, lassen Sie sich deshalb nicht auf ein kostenfreies Gutachten der Haftpflichtversicherung des Gegners ein. Sie haben grundsätzlich das Recht, selbst zu bestimmen, wer den Schaden ermittelt.

Das gilt auch für die Anwaltskosten – Sie sollen als Geschädigter Ihren Anwalt frei wählen dürfen. Dieses Recht dient insbesondere dem Verbraucherschutz, da der Verbraucher gerade den Anwalt seines Vertrauens wählen soll.

Eine Auswahl meiner Leistungen:

Verkehrsunfälle:

Klärung der Schuldfrage, Schadensregulierung mit Unfallgegner und Versicherung, sowie Klärung aller materieller und immaterieller (Schmerzensgeld, etc.) Schadenspositionen, Korrespondenz mit Kfz-Werkstatt und Versicherung

Ordnungswidrigkeiten:

Bußgelder, Fahrverbote.

  Kontaktieren Sie mich, damit ich Sie in oben genannten Situationen beraten kann.
 
 
Terminvereinbarung

 
 

Unsere Zusammenarbeit erfolgt in 5 Schritten

Schritt 1:

Erste Kontaktaufnahme

Sie rufen oder mailen mich an. Wir klären, ob ich die Expertin für Sie bin – dann stimmen wir uns ab, ob eine kostenpflichte Erstberatung sinnvoll ist.

Schritt 2:

Die Erstberatung

Sie wissen vorher, was finanziell für diese Beratung auf Sie zukommt. Gemeinsam besprechen wir Ihren „Fall“, und klären, was inhaltlich auf Sie zukommen könnte: So erhalten Sie eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten, der finanziellen Risiken, der Kosten und der Lösungswege.

Sie entscheiden, ob und wie es weitergeht.

Schritt 3:

Die Vergütung

Wir klären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt, oder ob wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, deren Gebühren sich nach dem Streitwert ermitteln. Sollten Sie obsiegen, kann sich Ihrerseits ein Erstattungsanspruch gegen die Gegenseite ergeben. Oder wir vereinbaren eine Abrechnung auf Stundenbasis, wobei wir minutengenau abrechnen.
Sie finden auch auf der Kostenseite weitere informationen.

Schritt 4:

Fall bearbeiten

Jetzt werden Informationen ausgewertet, eingeholt, recherchiert, verarbeitet – also die klassischen anwaltlichen Tätigkeiten beginnen. Für eine zielführende Bearbeitung benötige ich Ihre Auskünfte.

Schritt 5:

Fall abgeschlossen

Gemeinsam haben wir eine Lösung gefunden. Nun werden noch die notwendigen Formalitäten mit Gericht, der Gegenseite oder den jeweiligen Versicherungen geregelt. Sie begleichen noch etwaige, offene Rechnungen. Damit ist „Ihr“ Fall abgeschlossen.