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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht

...umfasst das Recht der Wohnraummietverhältnisse, das Recht der Gewerbemietverhältnisse und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht, Nachbarrecht und Immobilienrecht.

Mit Miet- und Wohnungseigentumsrecht kommt fast jeder einmal in Berührung – als Mieter, Vermieter, Eigentümer oder zum Beispiel auch als Nachbar.

Mietverträge sind meist auf lange Dauer angelegt, z.B. in Form eines Gewerbemietvertrages, eines Wohnraummietvertrages, eines Garagenmietvertrages oder auch in der besonderen Form eines Pachtvertrages. Bei Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages, aber auch beim Kauf einer Eigentumswohnung, muss man genau hinschauen, um Fehler zu vermeiden und Verträge zukunftssicher zu gestalten. Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt eines Mietvertrages, die Art und den Umfang der Umlage von Nebenkosten oder über Rechte und Pflichten in der Wohnungseigentümergemeinschaft kommt, bin ich Ihre Ansprechpartnerin. Bereits seit 2015 bin ich Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und bilde mich auf diesem Gebiet ständig weiter, um auf dem Laufenden zu sein.
Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei:
- Gestaltung und Prüfung eines Wohnraummietvertrages, Gewerberaummietvertrages, Pachtvertrages oder sonstiger Miet- und Pachtverträge
- Fragen bei Betriebskosten und Nebenkosten
- Modernisierung und Instandsetzung von Mieträumlichkeiten
- Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungen
- Wohnungsmängel (Schimmel, undichte Fenster, Untervermietung, Tierhaltung, Kaution und Energiepass,...)
- Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen, Mietminderung
- Mietvertragskündigung und die Kündigungsfristen
- Durchsetzung offenstehender Mietzahlungsansprüche
- Durchsetzung und Abwehr von Räumungsansprüchen
- Renovierung und Schönheitsreparaturen
- Wohnungseigentumsrecht

  Vereinbaren Sie einen Termin und ich berate Sie gerne:



 



 
Terminvereinbarung

Unsere Zusammenarbeit erfolgt in 5 Schritten

Schritt 1:

Erste Kontaktaufnahme

Sie rufen oder mailen mich an. Wir klären, ob ich die Expertin für Sie bin – dann stimmen wir uns ab, ob eine kostenpflichte Erstberatung sinnvoll ist.

Schritt 2:

Die Erstberatung

Sie wissen vorher, was finanziell für diese Beratung auf Sie zukommt. Gemeinsam besprechen wir Ihren „Fall“, und klären, was inhaltlich auf Sie zukommen könnte: So erhalten Sie eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten, der finanziellen Risiken, der Kosten und der Lösungswege.

Sie entscheiden, ob und wie es weitergeht.

Schritt 3:

Die Vergütung

Wir klären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt, oder ob wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, deren Gebühren sich nach dem Streitwert ermitteln. Sollten Sie obsiegen, kann sich Ihrerseits ein Erstattungsanspruch gegen die Gegenseite ergeben. Oder wir vereinbaren eine Abrechnung auf Stundenbasis, wobei wir minutengenau abrechnen.
Sie finden auch auf der Kostenseite weitere informationen.

Schritt 4:

Fall bearbeiten

Jetzt werden Informationen ausgewertet, eingeholt, recherchiert, verarbeitet – also die klassischen anwaltlichen Tätigkeiten beginnen. Für eine zielführende Bearbeitung benötige ich Ihre Auskünfte.

Schritt 5:

Fall abgeschlossen

Gemeinsam haben wir eine Lösung gefunden. Nun werden noch die notwendigen Formalitäten mit Gericht, der Gegenseite oder den jeweiligen Versicherungen geregelt. Sie begleichen noch etwaige, offene Rechnungen. Damit ist „Ihr“ Fall abgeschlossen.